Psychotherapie in Osttirol
Geleitwort zur Psychotherapie im Bezirk Lienz
von Dr. Anita Granig MSc. Bezirkspsychotherapeutin
Was ist Psychotherapie?
Die wissenschaftliche Psychotherapie umfasst klar definierte Behandlungsmethoden,
die beispielweise
bei
folgenden
Leidenszuständen
angewandt
werden:
Seelische:
Ängste, Zwänge, Depressionen, Neurosen, Psychosen, Süchte oder auch Schlaflosigkeit,
Nervosität
und
innere
Leere.
Psychosomatische:
Herz-,
Magen-,
Darmbeschwerden,-Allergie,
Kopfschmerzen,
chronische
Schmerzen.
Psychosoziale:
Lebenskrisen, -auch schwere körperliche Erkrankungen, -Beziehungsprobleme,
Schwierigkeiten im beruflichen Feld.
P
sychothera
pie
kann
verändern
Durch gezielte Unterstützung wird die eigene Gedankenwelt und bisher
vertraute Erklärungszusammenhänge neu überdacht.
Die Gefühlswelt erscheint in einem anderen Licht und im Verhalten entstehen neue Spielräume.
Seriöse Psychotherapie formt den Menschen nicht um, sie hilft die Fähigkeit zur Problemlösung zu
stärken, seelisches Leid zu lindern und die eigene Person klarer zu erkennen.
Die Schweigepflicht der PsychotherapeutInnen schafft die Grundlage für die Vertrauensbasis in der
Zusammenarbeit und für Veränderungen.
Wer ist zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt?
Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich durch das Psychotherapiegesetz seit 1990 als
eigenständiger Heilberuf geregelt.
„Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ ist in Österreich eine geschützte Berufsbezeichnung.
Die Ausbildung dauert mindestens sieben Jahre.
Der Eintrag erfolgt in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums und dient als
Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung.
Wo und wie arbeiten PsychotherapeutInnen?
In privaten Praxen, psychosozialen Einrichtungen und Institutionen sowie Krankenhäusern. Es
werden Einzel-, Paar,-Familien- oder Gruppenpsychotherapien angeboten.
Psychotherapeuten wenden ihre Kompetenz aber auch in der Supervision und in der Beratung von
Unternehmern und öffentlichen Einrichtungen an. Für Psychotherapie gibt es keine Altersgrenze.
Psychotherapie und Krankenkassen
Über die Kostenbeteiligung bzw. Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse,
sprechen Sie am besten mit Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin.
Diese können ohne Überweisungsschein konsultiert werden.