Psychotherapie
Definition und Ziele der Psychotherapie
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren und ein selbständiger Gesundheitsberuf, basierend auf einer umfassenden akademischen Ausbildung (gemäß PthG 2024 bzw. Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums BMSGPK) für die Diagnostik und Behandlung von psychischen, psychosomatischen oder auch psychosozial bedingten Leidenszuständen, Erlebens- und Verhaltensweisen bzw. krankheitswertigen Störungen. Psychotherapie wendet wissenschaftlich-psychotherapeutische Methoden an, die spezifischen wissenschaftlichen Gesundheits- und Krankheitskonzepten folgen.
Zweck einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu lindern, zu heilen, in Lebenskrisen zu helfen und zu stabilisieren, dysfunktionale Verhaltensweisen, Einstellungen und Erlebensweisen zu ändern sowie die persönliche Entwicklung und psychische Gesundheit zu fördern oder rehabilitativ wieder herzustellen. Auch soll psycho(somatischen) Krankheiten präventiv vorgebeugt werden. (vgl. PthG 2024 §6ff)
Psychotherapie fokussiert auf die individualisierte Behandlung aller psychischer Leidenszustände (z.B. Symptome, Persönlichkeitsstrukturen) und Entwicklungsaufgaben mit dem Ziel der selbstregulativen, selbstbestimmten und weitestgehend autonomen Lebensgestaltung. Psychotherapie bezieht alle relevanten Risiken und Ressourcen der jeweiligen Lebenssituationen bzw. Lebensphase sowie den sozialen und kulturellen Hintergrund mit ein.
Wirkprinzipien der Psychotherapie
Durch den psychotherapeutischen Dialog (Polylog im Mehrpersonensetting) und die psychotherapeutische Beziehungsgestaltung soll das Erleben, das Verhalten bzw. das Leiden von Menschen bewusst gemacht und ggf.heilsam verändert werden. Das Spezifische ihrer Wirkung entsteht durch das interaktionelle Bezogen-Sein im psychotherapeutischen Gespräch/Dialog, d. h. durch das gemeinsame Wirken von jener Person, die Hilfe sucht, und jener, die diese wirksam zur Verfügung stellen möchte. In einem professionellen Rahmen innerhalb des sogenannten Arbeitsbündnisses und basierend auf einer wertschätzenden, einfühlenden psychotherapeutischen Beziehung werden belastende Erfahrungen und Veränderungswünsche auf vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht und bearbeitet.
Die Behandlungsansätze werden auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt und variieren von emotional-supportiven bzw. (Ich-)unterstützenden und handlungsanleitenden Ansätzen bis zu stärker aufdeckend-konfrontativen und einsichtsorientierten Ansätzen. Immer geht es im geschützten psychotherapeutischen Behandlungsrahmen um das vertiefende (Selbst-)Verstehen, die Selbstreflexion bzw. die Erweiterung der (Selbst-)Empathie in und durch eine wertschätzende psychotherapeutische Beziehung (persönliche Begegnung), die Erleben, Wachstum und Aktualisierung fördert, weiters um die positive, heilsame Veränderung der Selbst- und Objekt-Wahrnehmung und -steuerung, um Kommunikation (in Beziehungen) sowie um Bindungsfragen. Lern-/Veränderungshemmungen, einschränkende Verhaltensweisen oder Blockaden des Perspektivenwechsels bzw. der Veränderung der handlungswirksamen Narrative müssen immer auch bearbeitet werden.
Behandlungs/Arbeitsphasen der Psychotherapie sind von differenzierten Zielen geleitet, welche wiederum ineinandergreifen (vgl. Linderung, Stabilisierung bzw. Vermeidung der Krankheitsverschlechterung, Heilung sowie Prävention) und allesamt einem subjektiv-individuell mitgestaltetem Entwicklungsprozess folgen.
Zielgruppen der Psychotherapie
Psychotherapie kennt keine Altersbeschränkung, richtet sich an alle Zielgruppen (Erwachsene, Kinder/Jugendliche, Ältere) in verschiedenen Settings (Einzel-, Gruppen-, Paar-, Tele-Psychotherapie).
Anwendungsbereiche der Psychotherapie
Psychotherapeut:innen bieten psychosoziale Beratung, Krisenintervention/Akutpsychotherapie (z.B. bei Suizidalität), Kurz-/Fokalpsychotherapie sowie mittel- und langfristige Psychotherapie in niedergelassenen Psychotherapie-Praxen und im stationären Kontext (z.B. Krankenhaus, Ambulanz, REHA-Einrichtung).
Eine Psychotherapie kann unter anderem bei folgenden Problemen sinnvoll sein:
Seelische Problemlagen (welche die Lebensqualität & Verhaltensspielräume einschränken)
- Ängste
- Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
- Depressionen
- Süchte
- Schlaflosigkeit, Nervosität und innere Leere etc.
Psychosen (Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, manisch-depressive Erkrankungen) und Persönlichkeitsentwicklungsstörungen Psychosomatik
- psychosomatische Erkrankungen (Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen) und
- funktionelle Störungen (häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben) bzw.
- somato-psychische und chronische Erkrankungen, welche seelische Belastungen mitbedingen (z.B. bei Herz-, Magen-, Darmbeschwerden, Allergien, chronische (Kopf-) Schmerzen)
Psychosoziale Problemlagen
- belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen z.B. in Partnerschaft, Familie und Arbeit, bei Gewalterfahrungen etc.
Rahmen und Finanzierung der Psychotherapie
Ziel und Ablauf (Rahmen, Setting bzgl. Ort, Termine, Dauer, Honorar/Finanzierung, Absageregeln etc.) einer Psychotherapie werden zu Beginn der Behandlung zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in besprochen und vereinbart. Psychotherapeut:innen begleiten Patient:innen in ihrer persönlichen Entwicklung, dem Finden neuer Gefühls- und Gedankenwelten, erweiterter Handlungsspielräume bzw. bei der Suche nach der passenden Problemlösung und Veränderung. Im Zentrum stehen das vertrauliche (!) Gespräch und der Austausch zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in.
Psychotherapie als Sachleistung der Sozialversicherung (Vollfinanzierung durch die Krankenkasse)
Ein erstes Clearinggespräch (telefonische Terminvereinbarung und Durchführung per Telefon oder vor Ort) mit der zuständigen Ansprechperson der Sozialversicherung (Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol Tel.: 0512/312031 Mo-Fr 9.00-12-00) klärt die formalen Voraussetzungen (Versicherungszuständigkeit) sowie v.a. die aktuelle Symptomatik und Dringlichkeitsfaktoren.
Darauffolgend werden die Patient:innen (z.B. ÖGK-Versicherte) entsprechend dem Erfassungsdatum und den gewichteten Dringlichkeitsfaktoren auf einer Warteliste in ihren jeweiligen (Wunsch-)Behandlungsbezirk(en) gereiht und sofort informiert, sobald ein Psychotherapieplatz bzw. ein psychotherapeutischer Erstgesprächstermin bei dem/der Psychotherapeut:in ihrer Wahl frei ist.
Psychotherapie mit Zuschussleistung der Sozialversicherung
Patient:innen, die einen Zuschuss der Sozialversicherung wünschen, können sich direkt bei einer/einem niedergelassen Psychotherapeut:en in der Praxis melden und vereinbaren dort alle weiteren Schritte mit ihrer/ihrem Psychotherapeut:in.
Literatur
Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl), Gesundheitsberufe 2023 (Broschüre des BMSGPK), Riess, G. 2018; 2023; Riess, G. & Löffler-Staska, H. 2022.